AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der 3Wert GmbH und der Level22 Wohnungen · Stand 01.07.2024

§ 1 Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Beherbergungsverträge über die mietweise Überlassung von Zimmern, gesamten Wohnungen, Häusern oder einzelnen Betten sowie alle mit dem Gast erbrachten weiteren Lieferungen und Leistungen der 3Wert GmbH (vertreten durch Marc Stracke) Ruhlachstr. 2, 51379 Leverkusen – im folgenden „Leistungserbringer".

§ 2 Vertragsabschluss, Sicherheiten, Verjährung

2.1 Durch die Annahme einer vom Gast vorgenommenen Reservierung kommt ein Beherbergungsvertrag mit dem Leistungserbringer zustande. Diese kann sowohl mündlich am Telefon erfolgt sein, als auch schriftlich. In dem Moment, indem der Leistungserbringer 3Wert GmbH Zeiträume für den Gast zurückhält, besteht bereits eine verbindliche Reservierung. Dem Leistungserbringer steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen. Hat ein/e Dritte/r für den Gast eine Reservierung vorgenommen, haftet er dem Leistungserbringer mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern der 3Wert GmbH eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

2.2 Im Rahmen der Reservierung hat der Gast eine unverbindliche Ankunftszeit zu benennen. Es wird darauf hingewiesen, dass auch ohne Angabe einer Ankunftszeit ein Beherbergungsvertrag zustande kommt.

2.3 Der Leistungserbringer ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Gast eine angemessene Vorauszahlung in Höhe von max. 50% (Anzahlung) oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie zu verlangen. Die Höhe und Fälligkeit der Vorauszahlung werden in der Buchungsbestätigung schriftlich mitgeteilt und werden damit Bestandteil des Vertrages. Der Leistungserbringer ist darüber hinaus berechtigt, eine angemessene Kaution für die Dauer des Aufenthaltes zu verlangen. Bei einem Aufenthalt von mehr als 7 Tagen ist der Leistungserbringer berechtigt, Zwischenzahlungen über die erbrachten Leistungen zu verlangen.

2.4 Sollte der Gast über die vereinbarte Zeit hinaus in den gemieteten Räumlichkeiten verbleiben, widerspricht der Leistungserbringer bereits jetzt ausdrücklich einer Fortsetzung des Vertragsverhältnisses. Kündigt der Vertragspartner seinen Wunsch auf Verlängerung des Aufenthalts rechtzeitig an, so kann der Leistungserbringer der Verlängerung des Beherbergungsvertrages zustimmen. Dem Leistungserbringer trifft dazu jedoch keine Verpflichtung.

2.5 Der Leistungserbringer behält sich ausdrücklich vor, wen er als Gast aufnimmt. Insbesondere werden keine Beherbergungsverträge mit VertreterInnen der unter Punkt 5.3 genannten Weltanschauungen geschlossen.

2.6 Der Weiterverkauf bzw. die Weitervermietung und/oder die Weitervermittlung von gebuchten Räumlichkeiten ist untersagt. Insbesondere ist die Weitervermittlung von Zimmern bzw. Betten und/oder Zimmer- bzw. Bettenkontingenten an Dritte zu höheren Preisen als den tatsächlichen Preisen unzulässig. Auch die Abtretung oder der Verkauf des Anspruchs gegen den Leistungserbringer ist nicht zulässig. Der Leistungserbringer ist in diesen Fällen berechtigt, die Buchung zu stornieren. Eine Nutzung der Räumlichkeiten zu einem anderen als dem Beherbergungszweck ist ausdrücklich untersagt.

2.7 Vertragsabschluss mit Gruppen: Bei geschlossenen Gruppen, insbesondere Vereinen, Schulklassen, Seminargruppen usw. unterbreitet der Leistungserbringer auf Anfrage ein schriftliches Angebot. Der/Die Gruppenverantwortliche ist VertreterIn aller Gäste und für alle Erklärungen des Leistungserbringers empfangsbevollmächtigt. Der Beherbergungsvertrag kommt durch die schriftliche Annahmeerklärung des/der Gruppenverantwortlichen zustande.

§ 3 Entgelte

3.1 Die Pflicht zur Entrichtung der Entgelte entsteht beim Zustandekommen des Beherbergungsvertrags.

3.2 Die Entgelte werden nach der Leistungserbringung/mit Zugang der Rechnung fällig. Der Gast hat den Rechnungsbetrag unverzüglich, ohne Abzug zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug ist der Leistungserbringer berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen.

3.3 Die geltenden Preise sind Brutto Gesamtpreise und beinhalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben.

§ 4 Rücktritt des Gastes (Stornierung)

4.1 Bei Rücktritt des Gastes hat dieser, falls nicht einzelvertraglich anders vereinbart, dem Leistungserbringer einen pauschalierten Schadensersatz (Stornogebühr) nach folgender Staffelung zu bezahlen:

Einzel- und Gruppenreservierungen:

  • Bei Stornierung bis 3 Tage vor Anreise: kostenfrei
  • Bei Stornierungen ab 3 Tage vor Anreise: 100% des vereinbarten Preises

Diese Stornobedingungen gelten auch für Online-Buchungen, soweit keine anderen Bedingungen ausdrücklich genannt werden.

§ 5 Pflichten des Gastes / Hausordnung

5.1 Der Gast hat die Unterkunft pfleglich zu behandeln und bei Abreise ordnungsgemäß zu hinterlassen.

5.2 Der Gast ist verpflichtet, die Hausordnung des Leistungserbringers zu beachten. Verstöße gegen die Hausordnung können zur fristlosen Kündigung des Beherbergungsvertrages führen.

5.3 Der Leistungserbringer lehnt jede Form von Diskriminierung ab. Beherbergungsverträge werden nicht mit Personen geschlossen, die rassistisches, antisemitisches oder anderweitig menschenverachtendes Gedankengut vertreten.

§ 6 Haftung des Leistungserbringers

6.1 Der Leistungserbringer haftet für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, wenn er die Pflichtverletzung zu vertreten hat.

6.2 Im Übrigen ist die Haftung des Leistungserbringers auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt werden.

§ 7 Schlussbestimmungen

7.1 Gerichtsstand ist Leverkusen, soweit der Gast Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

7.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

7.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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